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Recherchen enthüllen womöglich unberechtigte Rückforderungen in noch unbekannter Höhe

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Eine noch unbekannte Zahl Leistungsempfänger der letzten 10 Jahre hat womöglich Anspruch auf Entschädigung wegen fehlerhafter Leistungsrückforderungen.

Es klingt zunächst unglaublich, denn für die betroffenen schwer bis gar nicht nachweisbar, scheinen Dokumente im ALG 2 Bezug systematisch geschreddert, also vernichtet, worden zu sein, wodurch Arbeitslosengeld 2-Rückforderungen im mindestens 5-stelligen Bereich von Leistungsbeziehern geleistet werden musste, wie Regio1.live aufdeckte. Im Leistungsbezug ist man sich keiner Schuld bewusst. Doch Recherchen und Interviews ergaben, dass mindestens vier Anträge auf ALG 2 von 2012 bis 2019 nicht den Weg in die Leistungsberechnung fanden. Dadurch wurden Rückforderungen durch das hauseigene Inkasso in mindestens 5-stelliger Höhe eingetrieben, die die betroffenen stark belastet haben dürften.

Regio1.live sprach mit betroffenen Personen, welche auch durch Zeugenaussagen die geforderte Mitwirkung glaubhaft machen konnten.

Personen mit Rückforderungen, die ihre Mitwirkung versichern können, sollten, wenn der Fall bis zu 4 Jahre zurückliegt, unbedingt einen “Überprüfungsantrag” stellen und die geforderten Dokumente erneut einreichen.

Da sehr oft in der Vergangenheit Originale verlangt wurden und betroffene diese nicht zurückerhalten haben, ist es wahrscheinlich, dass auch diese vernichtet wurden, so ein Jobcenter-Mitarbeiter.


Betroffene wenden sich bitte direkt an die Regio1.live Redaktion unter red@regio1.live