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Am 24. November tritt die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg in Kraft und damit einen Tag vor Ablauf der pandemischen Lage nationaler Tragweite. Demnach zieht Brandenburg anderen Bundesländern nach.

Doch was bedeutet das? Endet dann die neue Eindämmungsverordnung am darauffolgenden Tag? Nein. Das Infektionsschutzgesetz ist so formuliert, dass die Länder bis zum 15. des Folgemonats die vor Ende der pandemischen Lage nationaler Tragweite die beschlossenen Maßnahmen fortführen können.

Das Ergebnis ist ein größerer Handlungsspielraum, welcher für viele Menschen die enttäuschende Absage der Weihnachsmärkte bedeutet. Ab einer Inzidenz von 1000, können die Länderchefs sogar wieder Ausgangssperren ausrufen, welche vornehmlich betroffene Landkreise betreffen sollen. Aktuell betrifft dies bereits drei Landkreise in Brandenburg, weitere ziehen allerdings mit großen Schritten nach.

Die Überlastung des Gesundheitssystem droht

Einige Krankenhäuser, z.B. im Landkreis Barnim, kämpfen bereits mit einer sehr knappen Reserve von betreu- und betreibbaren Intensivbetten. Das Bundesland Sachsen, dass sich nach eigenen Aussagen bereits auf eine Triage-Situation vorbereitet, zeigt, wo der Weg hinführen kann, sollte keine entsprechende Reaktion seitens der Landregierung und/oder der Bevölkerung erfolgen.

“Warum machen wir nicht alles dicht?”

Dieser Wunsch wird besonders in den sozialen Netzwerk vermehrt geäußert und auch die Wissenschaft ist neben einer Impfpflicht ebenfalls der Meinung, hier sofort handeln zu müssen. Ein Grund der Zurückhaltung auf Bundes- und Landesebene könnte darin begründet liegen, dass sehr genau beobachtet würde, welche Entwicklungen neuerliche ganzheitliche Schließungen und die Impfpflicht auf die Gesellschaft haben und wie diese reagieren könnte (Stichwort: schwere Ausschreitungen in den Niederlanden und Österreich).

Diese möchte die Politik vorzugsweise verhindern und hofft offenbar auf die Einsicht der Bevölkerung und eine freiwillige Einschränkung.

Außerdem gilt eine Impfpflicht derzeit als umstritten rechtlich umsetzbar. Während juristische Experten zum einen das Wohl des Menschen in den Fokus vor der körperlichen Integrität stellen, kritisieren andere, dass die Verhältnismäßigkeit noch gewährleistet werden müsse und die Regierungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Anstrengungen zur Kommunikation ausgeschöpft hätten, wodurch Verfassungsgerichte eine etwaige Impfpflicht kippen könnten.

Modellsimulation zeichnet düsteres Bild

Doch welche Kommunikationsanstrengungen könnten noch das Ruder herumreißen? Der Modellsimulation von Prof. Dr. Kristan Schneider nach anzunehmen ist, dass die reine Impfpflicht kurzfristig keine Entlastung bringen wird. Die Effekte werden erst langfristig sichtbar.

Das bedeutet aber auch, dass bis Juni 2022 bis zu 300.000 weitere Menschen sterben können, sollte es keine Einschränkungen geben. Bei einer Impfpflicht ab 12 Jahren, sprechen wir immerhin noch von über 200.000 weiteren Toten. Die Schließung von Schulen und Kitas könnten die Sterberate auf ca. 180.000 Menschen senken und nur die Auswirkungen einer Notbremse, könnte die Todesrate auf ca. 60.000 senken. Eine zusätzliche Impfpflicht ab 12 Jahren, korrigiert das Ergebnis noch einmal um ca. 10.000 Todesfälle nach unten.

Diskutieren Sie sachlich mit. Welches Argument würde Sie überzeugen, sich gemeinschaftlich der aktuellen pandemischen Lage solidarisch mit z.B. freiwilliger Impfung gegen das Corona-Virus und einer ebenso freiwilligen Selbsteinschränkung entgegen zu stellen?

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